Ombudschaft erklärt

Der Begriff "Ombud" ist aus dem Skandinavischen abgeleitet und bedeutet "Auftrag, Vollmacht". Ombudschaft ist eine besondere Form des Umgangs mit Konflikten und Beschwerden, wobei der junge Mensch und seine Familie befähigt werden sollen, seine/ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Ombudschaftliche Arbeit gleicht das vorhandene strukturelle Machtgefälle in der Jugendhilfe zwischen den Anspruchsberechtigten und den Fachkräften  aus.

Warum eine Ombudsstelle in der Jugendhilfe?

Junge Menschen in der Jugendhilfe und ihre Personensorgeberechtigten verfügen häufig nur unzureichend über altersgerecht vermittelte Informationen, welche Rechte ihnen in der Jugendhilfe und im Besonderen in der Erziehungshilfe zustehen.
In Gesprächen mit den Fachkräften der Jugendhilfe fühlen sie sich somit schnell unterlegen, nicht gehört oder nicht ernst genommen. Eine häufige Folge ist dann entweder Resignation d.h. die eigenen Wünsche und Interessen an Jugendhilfe werden gar nicht mehr formuliert oder es resultieren daraus Konflikte und Missverständnisse zwischen den beteiligten Akteuren.  
Die Ombudsstelle als externe und unabhängig arbeitende Anlaufstelle nimmt sich der „Beschwerde“ der jungen Menschen an. Sie informiert altersgerecht über die Rechte, berät, verschafft den Interessen der jungen Menschen „Gehör“, vermittelt und leistet damit einen Beitrag für einen Interessenausgleich zwischen den Konfliktparteien.
Junge Menschen, die Unterstützung durch eine ombudschaftliche Beratung erleben lernen, dass es sich lohnt, seine Rechte zu kennen, für diese einzustehen, diese einzufordern und dabei Kompromissbereitschaft zu zeigen. Sie erfahren, wie sie selbst positiven Einfluss auf den eigenen Jugendhilfeverlauf nehmen und wie sie diesen aktiv mitgestalten können. 

Ombudschaft in der Jugendhilfe sehr anschaulich und praktisch erklärt in Erklärvideos

Weitere Infos über ombudschaftliche Beratung findest du über den Youtube-Kanal unserer Kolleg*innen der Ombudsstelle in NRW klick hier.