Vielleicht hast du schon einmal von der Kinderrechtskonvention gehört, die am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden ist. Das ist eine Sammlung aller Rechte, die speziell für Kinder wichtig sind. Sie gelten in fast allen Ländern der Erde, bereits seit 1992 auch in Deutschland.
Man unterscheidet bei den Kinderrechten drei Arten von Rechten: Förderrechte, Schutzrechte und Beteiligungsrechte.
Kinderrechte sind Menschenrechte und nicht verhandelbar. Dies bedeutet, sie gelten für alle jungen Menschen bis zum Erreichen der Volljährigkeit ohne (Vor)bedingung oder Leistung.
Man unterscheidet bei den Kinderrechten drei Arten von Rechten: Förderrechte, Schutzrechte und Beteiligungsrechte.
Kinderrechte sind Menschenrechte und nicht verhandelbar. Dies bedeutet, sie gelten für alle jungen Menschen bis zum Erreichen der Volljährigkeit ohne (Vor)bedingung oder Leistung.
Eine kleine Auswahl der Kinderrechte: