Kinder und Jugendrechte weltweit

Vielleicht hast du schon einmal von der Kinderrechtskonvention gehört, die am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden ist. Das ist eine Sammlung aller Rechte, die speziell für Kinder wichtig sind. Sie gelten in fast allen Ländern der Erde, bereits seit 1992 auch in Deutschland.

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Man unterscheidet bei den Kinderrechten drei Arten von Rechten: Förderrechte, Schutzrechte und Beteiligungsrechte.

Kinderrechte sind Menschenrechte und nicht verhandelbar. Dies bedeutet, sie gelten für alle jungen Menschen bis zum Erreichen der Volljährigkeit ohne (Vor)bedingung oder Leistung.

Doch was steht denn nun konkret drin in den Kinderechten?

Eine kleine Auswahl der Kinderrechte:
 

  • Alle Kinder sind gleichberechtigt. Keiner darf dich wegen deines Geschlechts, deiner Herkunft, deiner Hautfarbe, deines Glaubens oder deiner Behinderung schlecht behandeln und aus irgendwelchen Gründen „diskriminieren“, also benachteiligen. (Recht auf Schutz vor Diskriminierung)
     
  • Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität. Es hat das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. (Recht auf Leben und Identität)
     
  • Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Das bedeutet, dass ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten sie weder schlagen noch verbal beleidigen dürfen. Ferner muss der Staat für eine entsprechende Gesetzeslage und Schutzmaßnahmen sorgen. (Recht auf gewaltfreie Erziehung)
     
  • Du hast das Recht, deine Meinung frei zu äußern, insbesondere in Angelegenheiten, die dich betreffen. Du darfst deine Interessen, Wünsche und Ängste frei mitteilen. (Recht auf freie Meinungsäußerung)
     
  • Keiner darf deine Briefe, Mails oder SMS lesen. Kinder sollen ihre persönlichen Gedanken und auch Geheimnisse austauschen können. (Recht auf Privatsphäre und Briefgeheimnis)
     
  • Du hast das Recht, deine Eltern und deine Freunde anrufen und besuchen zu können. (Recht auf Kontakte zu Eltern und Freunden)
     
  • Alle Kinder sind vor sexueller Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen – auch dann, wenn Eltern die Täter sind. Es ist verboten, Kinder zu missbrauchen. (Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch)
     
  • Du darfst in die Schule gehen und eine Ausbildung machen. (Recht auf Bildung)
     
  • Du hast das Recht, dich zu informieren, z.B. durch Radio, Fernseher, Bücher oder Erwachsene.
     
  • Du hast auch das Recht auf Beratung, z.B. beim Jugendamt oder in Beratungsstellen. (Recht auf Information und Beratung)