Ombudsstellen in der Jugendhilfe

Unser Verein hat sich 2016 gegründet und berät seitdem junge Menschen und ihre Familien im Rahmen der erzieherischen Hilfen.

Wir sind Mitglied im Bundesnetzwerk der Ombudsstellen. Mehr Informationen zur ombudschaftlichen Beratung und den Qualitätsstandards finden Sie hier.

Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugenstärkungsgesetzes am 10.06.2021 sind Ombudsstellen im Gesetz verankert.

Aktuell wird unser Verein vom hessischen Sozialministerium gefördert. Das bedeutet, dass Sie sich als pädagogische Fachkraft mit allen Fragen rund um die erzieherischen Hilfen nach den §§ 27 ff. SGB VIII an uns wenden können.

Kinder- und Jugendrechten ergeben sich aus der UN-KRK, den Menschenrechten, dem GG und dem SGB VIII. Ombudschaftliche Beratung und Vertretung ist notwendig und erforderlich, um das bestehende Machtgefälle zwischen jungen Menschen gegenüber öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe auszugleichen.

Wir freuen uns daher über Ihre Unterstützung, wenn Sie junge Menschen und deren Familien, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit begleiten, auf unser Beratungsangebot aufmerksam machen.

Laden Sie sich dafür gern unsere Flyer/Poster Flyer n.1 - Flyer n.2 herunter oder bestellen Sie Flyer direkt unter verwaltung@ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de.