Zum 01.01.2023 wurde die Kostenheranziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe abgeschafft!
Hier die wichtigsten Neuregelungen im Überblick, die seit dem 01.01.2023 gelten:
KEINE Kostenheranziehung aus Einkommen oder Vermögen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie für Eltern, die in einer „gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder“ nach § 19 SGB VIII leben.
Folgende Leistungen dürfen weiterhin herangezogen werden:
Folgende Leistungen dürfen (mit Begründung der Abschaffung der Kostenheranziehung) NICHT gestrichen oder gekürzt werden:
Du hast noch Fragen oder brauchst Beratung in Deinem konkreten Fall? Dann wende Dich an Deine Ombudsstelle vor Ort!
✽ wird derzeit überarbeitet
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