Für Fachkräfte

Ombudschaftliche Beratung von und für sozialpädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe.

Sie arbeiten als pädagogische Fachkraft

  • in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung,
  • in einer Tagesgruppe,
  • als Erziehungsbeistand,
  • in der Familienhilfe, 
  • im Pflegekinderwesen,
  • im Jugendamt
  • oder in einem anderen Kontext im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.


Genauso vielfältig wie die jungen Menschen, sind die Fragen, die sich Ihnen in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen immer wieder stellen.
Unserer Erfahrung nach geht es dabei oft um die Einordnung einer pädagogischen Hilfe in den rechtlichen Rahmen.
Genau dafür sind wir von der Ombudsstelle da.

Ombudsstellen in der Jugendhilfe

Unser Verein hat sich 2016 gegründet und berät seitdem junge Menschen und ihre Familien im Rahmen der erzieherischen Hilfen.

Wir sind Mitglied im Bundesnetzwerk der Ombudsstellen. Mehr Informationen zur ombudschaftlichen Beratung und den Qualitätsstandards finden Sie hier.

Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugenstärkungsgesetzes am 10.06.2021 sind Ombudsstellen im Gesetz verankert.

Aktuell wird unser Verein vom hessischen Sozialministerium gefördert. Das bedeutet, dass Sie sich als pädagogische Fachkraft mit allen Fragen rund um die erzieherischen Hilfen nach den §§ 27 ff. SGB VIII an uns wenden können.

Kinder- und Jugendrechten ergeben sich aus der UN-KRK, den Menschenrechten, dem GG und dem SGB VIII. Ombudschaftliche Beratung und Vertretung ist notwendig und erforderlich, um das bestehende Machtgefälle zwischen jungen Menschen gegenüber öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe auszugleichen.

Wir freuen uns daher über Ihre Unterstützung, wenn Sie junge Menschen und deren Familien, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit begleiten, auf unser Beratungsangebot aufmerksam machen.

Laden Sie sich dafür gern unsere Flyer/Poster Flyer n.1 - Flyer n.2 herunter oder bestellen Sie Flyer direkt unter verwaltung@ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de.

Die Ombudsstelle hilft...

Wir sind ein Team aus 3 pädagogischen Fachkräften, einer Juristin und einer Verwaltungsfachkraft.

Gemeinsam können wir Sie bei konkreten Fragen zu rechtlichen Anspüchen junger Menschen beraten.


Beispielsweise, wenn es um fallbezogene Fragen

  • nach örtlicher und sachlicher Zuständigkeit von Behörden,
  • der Weiterbewilligung und Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen,
  • der Nachbetreuung junger Volljähriger,
  • der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII ,
  • der Kostenheranziehung,
  • in Bezug auf Nebenleistungen, wie Nachhilfe, Führerschein, Freizeitaktivitäten u.a. geht
     

Die Beratung und Unterstützung durch die Ombudsstelle ist unabhängig, kostenfrei und selbstverständlich auch anonym möglich.