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Engagieren Sie sich für die Ombudsstelle!

Sie verfügen über fachlich fundierte Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilfebereich und haben Zeit sowie Spaß daran, sich für diese wichtige Aufgabe in unserem dezentralen Beraternetzwerk von Ehrenamtlichen in Hessen zu engagieren? 

Das sagen unsere Ehrenamtlichen:
 

Was wir uns von den ehrenamtlichen Berater/innen wünschen

  • Die ehrenamtlichen Berater/innen sollten primär aus dem beruflichen Feld der Kinder- und Jugendhilfe kommen oder die den verfahrensrechtlichen Rahmen des SGB X beherrschen (z.B. ehem. Familienrichter und Rechtsanwälte).
  • Die ehrenamtlichen Berater/innen aus der Kinder- und Jugendhilfe sollten bereits regional etabliert sein. Ihre Arbeit für die Ombudsstelle sollte sie zudem in keinen Interessenkonflikt bringen, insbesondere nicht durch ihre evtl. noch vorhandenen beruflichen Anbindungen.
  • Die Beratung erstreckt sich über den gesamten Inhalt des SGB VIII und den einschlägig angrenzenden Rechtsgebieten.
  • Die Ehrenamtlichen machen sich eigenständig in dem von ihnen betrauten Beratungsgebiet bekannt, insbesondere durch eine persönliche Vorstellung in den dort befindlichen Einrichtungen und dem zuständigen Jugendamt. Auch die Bekanntmachung und Kooperation mit anderen regionalen Beratungsangeboten sollte selbstständig erfolgen.
  • Sie verpflichten sich gegenüber der Ombudsstelle Verschwiegenheit über die Anfragen
    zu bewahren.

Ihre Aufgaben

  • Die Ehrenamtlichen nehmen Beratungsanfragen, koordiniert und betreut durch die hauptamtliche Ombudsperson, entgegen und bearbeiten diese selbstständig.
  • Die Positionierung der Ehrenamtlichen soll sich an den Städten und Landkreisen der zugehörigen Jugendämter orientieren. Auch die regionale Konzentration von Einrichtungen soll bei der Positionierung der Ehrenamtlichen maßgebliches Kriterium sein.
  • Die Ombudsstelle wird regelmäßig über die eingehenden Anfragen, Beschwerden und laufenden Fälle informiert. Die Akten werden bei dem jeweiligen Ehrenamtlichen bis zum Abschluss der Sache geführt und danach der Ombudsstelle zwecks Evaluation und Archivierung überlassen.

Wie wir Ihre Arbeit unterstützen

  • Die Ehrenamtlichen sind bei komplexen Fällen immer angehalten, Rücksprache mit der Ombudsstelle zu halten. In der Beratung noch unerfahrene Ehrenamtliche erhalten zu Beginn eine Hospitation in der Praxis.
  • Regelmäßige Treffen zwecks Erfahrungsaustauschs der Ehrenamtlichen werden von der Ombudstelle organisiert.
  • Die Ombudsstelle wird, entsprechend des Bedarfs, Schulungen zum Beschwerdemanagement mit entsprechenden Themenschwerpunkten anbieten.