Du hast Rechte!

Vielleicht hast du schon einmal von der Kinderrechtskonvention gehört, die am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden ist. Das ist eine Sammlung aller Rechte, die speziell für Kinder wichtig sind. Sie gelten in fast allen Ländern der Erde, auch in Deutschland. Aber auch in anderen Gesetzbüchern sind wichtige Rechte für Kinder und Jugendliche zu finden: Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Akkordeon

  • Alle Kinder sind gleichberechtigt. Keiner darf dich wegen deines Geschlechts, deiner Herkunft, deiner Hautfarbe, deines Glaubens oder deiner Behinderung schlecht behandeln und aus irgendwelchen Gründen „diskriminieren“, also benachteiligen. (Recht auf Schutz vor Diskriminierung)
  • Jedes Kind hat ein Recht auf seine Identität. Es hat das Recht zu wissen, wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. (Recht auf Leben und Identität)
  • Keiner darf dich schlagen. (Recht auf gewaltfreie Erziehung)
  • Du hast das Recht, deine Meinung frei zu äußern, insbesondere in Angelegenheiten, die dich betreffen. Du darfst deine Interessen, Wünsche und Ängste frei mitteilen. (Recht auf freie Meinungsäußerung)
  • Keiner darf deine Briefe, Mails oder SMS lesen. Kinder sollen ihre persönlichen Gedanken und auch Geheimnisse austauschen können. (Recht auf Privatsphäre und Briefgeheimnis)
  • Du hast das Recht, deine Eltern und deine Freunde anrufen und besuchen zu können. (Recht auf Kontakte zu Eltern und Freunden)
  • Alle Kinder sind vor sexueller Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen – auch dann, wenn Eltern die Täter sind. Es ist verboten, Kinder zu missbrauchen. (Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch)
  • Du darfst in die Schule gehen und eine Ausbildung machen. (Recht auf Bildung)
  • Du hast das Recht, dich zu informieren, z.B. durch Radio, Fernseher, Bücher oder Erwachsene.
  • Du hast auch das Recht auf Beratung, z.B. beim Jugendamt oder in Beratungsstellen. (Recht auf Information und Beratung)
  • Du hast das Recht, an allen dich betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Das bedeutet: Die Menschen, die dich unterstützen (z.B. das Jugendamt, eine Einrichtung, Pflegeeltern, deine Sorgeberechtigen oder ein sozialer Dienst) müssen dich informieren und mit dir gemeinsam überlegen und entscheiden, was passiert. Dabei muss dein Alter berücksichtigt werden; je älter du bist, umso mehr kannst du entscheiden (§§ 8, 9 SGB VIII).
  • Wenn du dich in einer Notlage befindest, hast du ein Recht auf Beratung durch das Jugendamt, ohne dass deine Eltern das erfahren müssen (§ 8 SGB VIII).
  • Wenn du in einer schwierigen Lebenssituation bist, hast du das Recht beim Jugendamt zu bitten, in Obhut genommen zu werden (§ 42 SGB VIII).
  • Ist geplant, dass du in Zukunft in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe leben wirst, so hast du das Recht, bei der Auswahl der Pflegefamilie oder Wohngruppe beteiligt zu werden.
  • Im Hilfeplangespräch wird festgelegt, wie deine Betreuung durchgeführt werden soll. Du hast das Recht, am Hilfeplangespräch beteiligt zu werden. Du kannst deine Wünsche und Vorstellungen mitteilen (§ 36 SGB VIII).
  • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung hast du ein Recht auf Eingliederungshilfe. Mit 15 Jahren kannst du selbst Eingliederungshilfe beim Jugendamt beantragen (§ 35a SGB VIII).
  • Wenn du volljährig wirst und für deine Entwicklung und deine Lebensführung Unterstützung von Fachkräften brauchst, hast du das Recht, Hilfe für junge Volljährige beim Jugendamt zu beantragen (§ 41 SGB VIII).