Ehrenamtliche Ombudsfrauen und -männer gesucht!

Die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen verfügt über ein dezentrales Beraternetzwerk von Ehrenamtlichen:

  • Ratsuchenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern wird die Möglichkeit gegeben zeitnah, ortsnah und damit ohne größere Hemmschwellen überwinden zu müssen, Beratung im Rahmen des SGB VIII kostenlos in Anspruch nehmen zu können.
  • Beschwerden können den ehrenamtlichen Beratern ohne größere Hürden einfach zur
    Kenntnis gebracht werden.
  • Das Beschwerdemanagement, in seiner regionalen Ausgestaltung, gibt vor allem
    Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern die Möglichkeit bei Konflikten mit
    Einrichtung oder Jugendamt schnell und unkompliziert Beratung und Beistand zu
    erhalten.

Das Ehrenamtliche-Beraternetzwerk leistet somit einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen, indem sich Kinder und Jugendliche unverbindlich und direkt über ihre
Rechte informieren können.

Akkordion

  • Die ehrenamtlichen Berater/innen sollten primär aus dem beruflichen Feld der Kinder- und Jugendhilfe kommen oder die den verfahrensrechtlichen Rahmen des SGB X beherrschen (z.B. ehem. Familienrichter und Rechtsanwälte).
  • Die ehrenamtlichen Berater/innen aus der Kinder- und Jugendhilfe sollten bereits regional etabliert sein. Ihre Arbeit für die Ombudsstelle sollte sie zudem in keinen Interessenkonflikt bringen, insbesondere nicht durch ihre evtl. noch vorhandenen beruflichen Anbindungen.
  • Die Beratung erstreckt sich über den gesamten Inhalt des SGB VIII und den einschlägig angrenzenden Rechtsgebieten.
  • Die Ehrenamtlichen machen sich eigenständig in dem von ihnen betrauten Beratungsgebiet bekannt, insbesondere durch eine persönliche Vorstellung in den dort befindlichen Einrichtungen und dem zuständigen Jugendamt. Auch die Bekanntmachung und Kooperation mit anderen regionalen Beratungsangeboten sollte selbstständig erfolgen.
  • Sie verpflichten sich gegenüber der Ombudsstelle Verschwiegenheit über die Anfragen
    zu bewahren.
  • Die Ehrenamtlichen nehmen Beratungsanfragen, koordiniert und betreut durch die hauptamtliche Ombudsperson, entgegen und bearbeiten diese selbstständig.
  • Die Positionierung der Ehrenamtlichen soll sich an den Städten und Landkreisen der zugehörigen Jugendämter orientieren. Auch die regionale Konzentration von Einrichtungen soll bei der Positionierung der Ehrenamtlichen maßgebliches Kriterium sein.
  • Die Ombudsstelle wird regelmäßig über die eingehenden Anfragen, Beschwerden und laufenden Fälle informiert. Die Akten werden bei dem jeweiligen Ehrenamtlichen bis zum Abschluss der Sache geführt und danach der Ombudsstelle zwecks Evaluation und Archivierung überlassen.
  • Die Ehrenamtlichen sind bei komplexen Fällen immer angehalten, Rücksprache mit der Ombudsstelle zu halten. In der Beratung noch unerfahrene Ehrenamtliche erhalten zu Beginn eine Hospitation in der Praxis.
  • Regelmäßige Treffen zwecks Erfahrungsaustauschs der Ehrenamtlichen werden von der Ombudstelle organisiert.
  • Die Ombudsstelle wird, entsprechend des Bedarfs, Schulungen zum Beschwerdemanagement mit entsprechenden Themenschwerpunkten anbieten.

Kontakt

Frank Dorsch-Irslinger
Projektleiter Ombudsstelle
Telefon: 069/67727772
info(at)ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de